Geschäftsbedingungen der Firma RENGART Lasergravuren
Eschenrieder Straße 5b, 81249 München
München, den 7. August 2023
Preisangebote werden gerne auf Anfrage erstellt.
Porto und Verpackung wird zusätzlich berechnet. Bei Eilbestellungen Porto und Verpackung und Nachnahmesendungen werden die anfallenden Mehrkosten ebenfalls in Rechnung gestellt.
Der Versand erfolgt in der Regel mit dem Paketdienst Zollblitz.
Die Bestellung kann innerhalb von 48 Stunden widerrufen werden, wobei jedoch 20% der
Gesamtbestellkosten für Auslagen, eventuellen Produktionsbeginn und Verwaltungsaufwand
zu erstatten sind.
Bei Eilbestellung mit sofortigem Produktionsbeginn gilt die 48 Stunden Regelung nicht. Die
Stornierung des Auftrages kann nur schriftlich erfolgen. Mündlicher Widerruf wird nicht anerkannt. Ist der Auftrag jedoch schon ausgeführt ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
48 Stunden nach Auftragserteilung gilt die Bestellung unwiderruflich.
Bei Kleinstmengen unter 10 Stück verrechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 25,-€.
Der Mindestbestellwert beträgt 40,-€
Bei Bestellungen mit individuellem Charakter besteht in jedem Falle Abnahmepflicht im Sinne des
Gesetzes. Dies bezieht sich auf kundenspezifische Aufnäher, Schriften, Logos, Transfers,
Gravuren, Stickereien usw. Eine andere Verwendung ist wegen der Kundenspezifikation nicht möglich.
Wird eine Direktbestickung, Transfer oder Gravur auf Waren gefertigt die Besitz des Auftraggebers sind, so trägt allein der Auftraggeber das Risiko der Verarbeitung.
Wird bei der Fertigung die Ware beschädigt oder verschmutzt, so kann der Auftraggeber keinen Ersatz oder Entschädigung fordern.
Musste für die Stickerei oder Gravur eine der Vorlage entsprechende Digitalisierung vorgenommen
werden, und wurden die Kosten hierfür dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt, so hat der Auftraggeber ein Recht auf diese Daten. Sie werden ihm auf Wunsch ausschließlich per Email zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Digitalisierung werden gesondert abgerechnet und sind nicht Bestandteil der Warenkosten.
Musste eine Digitalisierung für die vom Auftraggeber gewünschte Arbeit vorgenommen werden und die Kosten wurden auf der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen, oder berechnet, so hat der Auftraggeber kein Anrecht auf Herausgabe der Daten. Diese bleiben zur weiteren Verwendung ausschließlich bei der Fa. RENGART.